Vorproduktionsstand – keine Beauftragung, Zahlung, Bescheinigung oder Rechtswirkung. Angezeigte Fälle sind synthetisch.

Prozessschaubild

Ihr Weg zur P-Konto-Bescheinigung in acht Schritten

Sie sehen hier den kompletten Ablauf: wer was tut, wie lange es ungefähr dauert – und an welcher Stelle ein Mensch entscheidet.

SieKanzleiSystem
  1. 1

    Eignungscheck

    Sie2 Minuten

    Ein paar Fragen klären, ob eine Bescheinigung für Sie überhaupt sinnvoll ist.

    Kürzer als die Warteschleife Ihrer Bank.

  2. 2

    Kanzlei und Angebot

    Sie1 Minute

    Sie wählen eine Kanzlei. Preis, Bearbeitungszeit und Pflichttexte kommen aus deren freigegebener Fassung.

    Keine Überraschungspreise im Kleingedruckten – dafür ist das Kleingedruckte zu gut lesbar.

  3. 3

    Geführter Antrag

    Sieca. 10 Minuten

    Ein Assistent fragt Schritt für Schritt genau das ab, was für Ihre Freibeträge zählt.

    Ja, mit Zwischenspeichern. Kaffeepausen sind ausdrücklich erlaubt.

  4. 4

    Nachweise

    Sie5 Minuten

    Sie laden die benötigten Unterlagen hoch – als PDF oder als Foto.

    Handyfoto ist erlaubt. Nur bitte nicht der Daumen im Bild.

  5. 5

    Digitale Vorprüfung

    Systemsofort

    Technische Prüfung auf Vollständigkeit, Format und Plausibilität. Ergebnis: eine Prüfquote und eine Ampel.

    Die Technik ist fleißig, aber sie entscheidet nichts. Sie darf nur sortieren.

  6. 6

    Beauftragung und Zahlung

    Sie2 Minuten

    Erst wenn alles vollständig ist, erteilen Sie den Auftrag. Der Preis wird als unveränderbarer Snapshot zum Vorgang gespeichert.

    Zahlen, wenn die Unterlagen stehen – nicht vorher. Erfrischend, oder?

  7. 7

    Anwaltliche Einzelprüfung und Freigabe

    Kanzleinach Kanzleiangabe

    Eine freigabeberechtigte anwaltliche Person prüft Ihren Fall persönlich, entscheidet und zeichnet.

    Hier endet jede Automatik. Und das ist auch gut so.

  8. 8

    Bereitstellung

    Kanzleidirekt nach Freigabe

    Die Bescheinigung wird Ihnen in Ihrem Vorgang bereitgestellt – inklusive Protokoll.

    Ende gut, Freibetrag gut.

Wer entscheidet am Ende?

Die digitale Vorprüfung sortiert, rechnet und bereitet vor. Sie entscheidet nichts, gibt nichts frei und unterschreibt nichts. Die abschließende Einzelprüfung, Freigabe und Zeichnung erfolgt ausschließlich durch die freigabeberechtigte anwaltliche Person Ihrer Kanzlei.